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Häufig gestellte Fragen

Der Mietvertrag beginnt zu dem im Vertrag festgelegten Datum. Ab diesem Tag haben Sie auch das Recht, in die Wohnung einzuziehen. Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an, falls ein früherer Einzug gewünscht ist.


Ja, die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt muss von Ihnen selbst vorgenommen werden. Die Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie von uns bei Schlüsselübergabe 


Bei der Übergabe wird ein Protokoll erstellt, das den Zustand der Wohnung dokumentiert. Bitte prüfen Sie alles sorgfältig. Spätere Mängel sollten zeitnah gemeldet werden 


Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats, zu zahlen. 


Erhöhungen erfolgen auf Basis der letzten Abrechnung oder aufgrund gestiegener Kosten (z. B. Energiepreise). Wir informieren Sie schriftlich mit Begründung. 


Bitte melden Sie Schäden umgehend über unser Formular zur Schadensmeldung oder kontaktieren Sie telefonisch unseren Hausmeister unter +49 1573 7163600. Für Notfälle (z. B. Wasserrohrbruch, Stromausfall) außerhalb der Geschäftszeiten beachten Sie bitte unsere Notfallnummer. 


Kleinreparaturen (z. B. tropfender Wasserhahn) bis zu einem bestimmten Betrag (i. d. R. 120 €) trägt der Mieter laut Kleinreparaturklausel im Mietvertrag. 


Veränderungen müssen vorher schriftlich bei uns beantragt und genehmigt werden. Ungenehmigte Umbauten können zu Rückbauverpflichtungen führen. 


Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende. Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig unterschrieben sein. Senden Sie uns gerne vorab die Kündigung per E-Mail an mieter@evicon.de.


Die Kaution wird nach Auszug und erfolgter Wohnungsabnahme sowie Klärung aller Nebenkosten und eventueller Schäden zurückgezahlt – in der Regel innerhalb von 3–6 Monaten. 


Ob und in welchem Umfang Schönheitsreparaturen notwendig sind, hängt von den Regelungen im Mietvertrag ab. Eine Rücksprache mit uns vor Auszug ist empfehlenswert. 


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