Der Mieter trägt die Kosten für Kleinreparaturen bis zu einem Betrag von 120,00 € im Einzelfall an Installationsgegenständen sowie sonstigen Anlagen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Zugriff ausgesetzt sind. Der Jahreshöchstbetrag für derartige Kleinreparaturen zu Lasten des Mieters beläuft sich auf nicht mehr als 6 % der Jahresmiete ohne Nebenkosten.
Bei Notfällen oder Gefahr im Verzug rufen Sie uns bitte sofort an.